AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgenden Bedingungen zugrunde; abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind nicht verbindlich.

2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind. Unsere Preise verstehen sich ab Werk Krefeld.

3. Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Mit der Auslieferung der Produkte an den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über.

4. Lieferzeit
Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Unvorhergesehene höhere Gewalt und andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, zu denen auch Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Transportraummangel, Produktionsstörungen einschließlich Arbeitskampf, Lieferfristenüberschreitungen der Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügung usw. gehören, die den Verkäufer nicht erlauben, seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen, befreien ihn für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung oder der Leistung voll von seiner Liefer- oder Leistungspflicht. Der Verkäufer wird den Käufer über das Eintreten eines solchen Falles unverzüglich unterrichten.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar gemäß den Zahlungsbedingungen, die im Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung festgelegt werden. Bei begründetem Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und die Auslieferung sonstiger Bestellungen von deren vorheriger Bezahlung abhängig zu machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Bei Zahlungsverzug sind vom Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu zahlen.

6. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Die Rüge sichtbarer Mängel hat spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Erfolgt sie nicht, gilt die Ware als ordnungsgemäß. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl berechtigt, Mängel nachzubessern oder neu zu liefern. Aus anderen Rechtsgründen haftet der Verkäufer nur, wenn ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft und er dies zu vertreten hat. Die Beurteilung der Beschichtungsqualität hat ohne Hilfsmittel, für Außenbauteile in einem Abstand von 5 m, für Innenbauteile in einem Abstand von 3 m zu erfolgen. Kleine Pickel und Kratzer, die aus diesen Entfernungen nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen Mangel und somit auch keinen Reklamationsgrund dar. Unsere Produkte sind an diversen Stellen geschweißt, sichtbare Schweißpunkte stellen keinen Mangel dar. Schäden, die infolge normalen Verschleißes und unsachgemäßer Behandlung oder Instandsetzung auftreten, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Angaben
Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Käufer hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien bestehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat jedoch einen Anspruch auf Freigabe entsprechend seinen Zahlungen. Die Freigabe erfolgt stillschweigend nach geleisteter Zahlung. Hierbei wird auf die älteste Rechnung grundsätzlich zunächst verrechnet. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware unter gleichzeitiger Abtretung der Forderung gegen den Käufer an den Erstverkäufer weiterzuveräußern. Zur Sicherung der Forderung ist der Weiterverkäufer seinerseits verpflichtet, sich das Eigentum an den Waren für den Erstverkäufer vorzubehalten oder nach seiner Wahl für eine gleichwertige Sicherung des Erstverkäufers zu sorgen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung die im Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Ware ist unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet bei Zwangsvollstreckung von Eigentumsvorbehaltsware sowohl dem Verkäufer als auch der Zwangsvollstreckung betreibenden Stelle Mitteilung zu machen. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt im Übrigen nicht.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Krefeld. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselzahlung. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.

10. Schlussbestimmung
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht.

11. Fotos und Copyright
Das unberechtigte Kopieren und Veröffentlichen von Fotomaterial dieser Internetseite, ist ohne Genehmigung STRENGSTENS untersagt, und wird strafrechtlich verfolgt.